§ 417 EO

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025

Kategorie:

Dritter Abschnitt Exekution auf Grund von Akten und Urkunden supranationaler Organisationen
Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025
In Kraft seit : 01.07.2021
§ 417
Akte und Urkunden supranationaler Organisationen, denen Österreich angehört, sind, unabhängig davon, ob sie im Inland oder im Ausland errichtet worden sind, ausländischen Akten und Urkunden gleichgestellt.

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