§ 32 ENLG 2012

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025

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Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025
In Kraft seit : 26.02.2013
§ 32 Bedachtnahme auf die Fernwärmeversorgung
Verordnungen gemäß § 26 Abs. 1 Z 5 und Z 6 haben die Erteilung jener Anweisungen oder Verfügungen AN Fernwärmeunternehmen bzw. Aufrufe AN Fernwärmeabnehmer vorzusehen, die zur Sicherstellung der Versorgung mit Erdgas sowie der Wärmeversorgung der Privathaushalte notwendig sind.

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