§ 30 ENLG 2012

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025

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Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025
In Kraft seit : 28.07.2021
§ 30 Import und Export
Unbeschadet der Verpflichtungen aus der Verordnung (EU) 2017/1938 haben Verordnungen gemäß § 26 Abs. 1 Z 3 auf die österreichische Gasversorgungslage sowie auf Verpflichtungen im Sinne des § 4 Abs. 2 Bedacht zu nehmen.

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