§ 70 ELWOG

Stand der Gesetzgebung: 09.11.2025

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Stand der Gesetzgebung: 09.11.2025
In Kraft seit : 03.03.2011
§ 70 Versorgung über Direktleitungen
Die Ausführungsgesetze haben die Möglichkeit zur Errichtung und zum Betrieb von Direktleitungen vorzusehen.

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