§ 15 ELWOG
Stand der Gesetzgebung: 09.11.2025
Kategorie:
4. Teil Der Betrieb von Netzen 1. Hauptstück Allgemeine Rechte und Pflichten der NetzbetreiberStand der Gesetzgebung: 09.11.2025
In Kraft seit : 03.03.2011
§ 15 Gewährung des Netzzuganges
Netzbetreiber sind durch die Ausführungsgesetze zu verpflichten, Netzzugangsberechtigten den Netzzugang zu den genehmigten Allgemeinen Bedingungen und bestimmten Systemnutzungsentgelten zu gewähren.
