§ 3 ELWOG 2010

Stand der Gesetzgebung: 28.12.2025

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Stand der Gesetzgebung: 28.12.2025
In Kraft seit : 03.03.2011
§ 3 Geltungsbereich
Dieses Bundesgesetz hat zum Gegenstand:
1. die Erlassung von Bestimmungen für die Erzeugung, Übertragung, Verteilung von und Versorgung mit Elektrizität sowie die Organisation der Elektrizitätswirtschaft;
2. die Regelung des Systemnutzungsentgelts sowie Vorschriften über die Rechnungslegung, die innere Organisation, Entflechtung und Transparenz der Buchführung von Elektrizitätsunternehmen;
3. die Festlegung von sonstigen Rechten und Pflichten für Elektrizitätsunternehmen.

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