§ 4 EKEG

Stand der Gesetzgebung: 06.11.2025

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Stand der Gesetzgebung: 06.11.2025
In Kraft seit : 01.01.2004
§ 4 Erfasste Gesellschaften
Gesellschaften im Sinne des § 1 sind
1. Kapitalgesellschaften,
2. Genossenschaften mit beschränkter Haftung sowie
3. Personengesellschaften, bei denen kein unbeschränkt haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist.

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