§ 186 EISBG

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025

Kategorie:

2. Hauptstück Nationale Vorschriften
Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025
In Kraft seit : 23.12.2020
§ 186 Begriffsbestimmung
 Nationale Vorschriften im Sinne dieses Gesetzesteils sind rechtlich verbindliche Normen, in denen die die Sicherheit des Betriebes einer Eisenbahn, des Betriebes von Schienenfahrzeugen auf einer Eisenbahn oder des Verkehrs auf Eisenbahnen betreffende Anforderungen, insbesondere technische Anforderungen, enthalten sind und die für Eisenbahnverkehrsunternehmen, Eisenbahninfrastrukturunternehmen oder für Dritte gelten.

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