§ 16C EISBG

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025

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Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025
In Kraft seit : 27.07.2006
§ 16c Verkehrseröffnungsfrist
In der Verkehrskonzession ist eine angemessene Verkehrseröffnungsfrist festzusetzen.

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