§ 168 EISBG

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025

Kategorie:

10. Teil Benannte Stellen, Bestimmte Stellen und akkreditierte interne Stellen 1. Hauptstück Benannte Stellen 1. Abschnitt
Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025
In Kraft seit : 31.12.2021
§ 168 Begriffsbestimmung
Benannte Stellen sind für die im 8. Teil vorgesehenen Prüfungen und Bewertungen
1. aufgrund des Akkreditierungsgesetzes 2012, BGBl. I Nr. 28/2012, heranzuziehende akkreditierte, gemäß § 172 benannte Konformitätsbewertungsstellen mit Sitz in Österreich oder
2. sonstige heranzuziehende Stellen mit Sitz außerhalb Österreichs, die die Europäische Kommission in einem Verzeichnis der im Rahmen der Richtlinie (EU) 2016/797 benannten Stellen veröffentlicht hat.

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