§ 7 EHRENZEICHENG

Stand der Gesetzgebung: 26.12.2025

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Stand der Gesetzgebung: 26.12.2025
In Kraft seit : 01.01.2024
§ 7 Ausgestaltung des Bundes-Ehrenzeichens
Die formale Ausgestaltung des Bundes-Ehrenzeichens und die Art des Tragens werden durch Verordnung der Bundesregierung geregelt.

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