§ 33 EHEG

Stand der Gesetzgebung: 10.11.2025

Kategorie:

E. Aufhebung der Ehe I. Allgemeine Vorschriften
Stand der Gesetzgebung: 10.11.2025
In Kraft seit : 01.08.2025
§ 33 § 33
Die Aufhebung einer Ehe kann nur in den Fällen der §§ 36 bis 39 und 44 dieses Gesetzes begehrt werden.

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