ART. 2 EFZG

Stand der Gesetzgebung: 28.12.2025

Kategorie:

Artikel II Inkrafttreten
Stand der Gesetzgebung: 28.12.2025
In Kraft seit : 01.06.1990
Art. 2
(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Juni 1990 in Kraft.
(2) § 2 Abs. 3a ist anzuwenden, wenn der Übergang des Unternehmens, Betriebes oder Betriebsteiles nach dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes erfolgt.

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