§ 11 EEV

Stand der Gesetzgebung: 28.12.2025

Kategorie:

3. Teil
Stand der Gesetzgebung: 28.12.2025
In Kraft seit : 12.07.2013
§ 11 Außer-Kraft-Treten
Mit dem In-Kraft-Treten dieser Verordnung treten § 27 und die Anlagen 1 bis 4 der Luftreinhalteverordnung für Kesselanlagen – LRV-K 1989, BGBl. Nr. 19/1989, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 55/2005, außer Kraft.

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