§ 45 EAG

Stand der Gesetzgebung: 09.11.2025

Kategorie:

3. Abschnitt Antrag auf Förderung durch Marktprämie
Stand der Gesetzgebung: 09.11.2025
In Kraft seit : 01.01.2022
§ 45 Allgemeine Anforderungen an Förderanträge
Anträge auf Förderung durch Marktprämie müssen die folgenden Angaben enthalten:
1. Name, Anschrift, Telefonnummer und EMail-Adresse des Förderwerbers; bei Personengesellschaften und juristischen Personen zusätzlich den Sitz, gegebenenfalls die Firmenbuchnummer, Angaben zur Größenklasse des Unternehmens nach Anzahl der Mitarbeiter sowie den Namen einer natürlichen Person, die zur Vertretung für alle Handlungen nach diesem Gesetz bevollmächtigt ist;
2. zum Einsatz kommende Energiequelle und installierte Leistung der Anlage sowie die erwartete Jahreserzeugungsmenge;
3. den Standort oder geplanten Standort der Anlage unter Angabe der Katastralgemeinde und Grundstücksnummer;
4. Projektbeschreibung mit Angaben und Nachweisen zur Erfüllung der Fördervoraussetzungen und einem Kosten-, Zeit- und Finanzierungsplan;
5. Nachweis, dass für die Neuerrichtung, Erweiterung oder Revitalisierung der Anlage alle erforderlichen Genehmigungen und Bewilligungen der jeweils zuständigen Behörde erteilt wurden oder als erteilt gelten.

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