§ 40 E-CONTROLG

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025

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Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025
In Kraft seit : 03.03.2011
§ 40 Arbeitsverfassungsgesetz
Die E-Control ist Betrieb im Sinn des § 34 des Arbeitsverfassungsgesetzes BGBl. Nr. 22/1974, auf den dieses Gesetz, insbesondere auch der II. Teil des Arbeitsverfassungsgesetzes, anzuwenden ist.

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