§ 6 DVG

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025

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Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025
In Kraft seit : 11.07.1991
§ 6 Zu § 33 AVG
Auch die Tage des Laufes des Dienstweges werden in den Fristenlauf nicht eingerechnet.

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