§ 16 DORA

Stand der Gesetzgebung: 08.11.2025

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Stand der Gesetzgebung: 08.11.2025
In Kraft seit : 17.01.2025
§ 16 Inkrafttreten
(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit Ausnahme der in Abs. 2 genannten Bestimmungen am 17. Jänner 2025 in Kraft.
(2) § 6 Abs. 3 Z 4 tritt mit 30. September 2024 in Kraft. § 6 Abs. 3 Z 5 tritt mit 1. Jänner 2026 in Kraft.

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