§ 24 DMSG

Stand der Gesetzgebung: 28.12.2025

Kategorie:

4. Abschnitt Archivalien
Stand der Gesetzgebung: 28.12.2025
In Kraft seit : 01.09.2024
§ 24 Zuständige Behörde
Dieses Bundesgesetz findet auch auf Archivalien Anwendung, wobei das Österreichische Staatsarchiv AN die Stelle des Bundesdenkmalamtes tritt.

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