§ 18 DLSG

Stand der Gesetzgebung: 07.11.2025

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Stand der Gesetzgebung: 07.11.2025
In Kraft seit : 23.12.2018
§ 18
§ 2 Abs. 6, § 3 Abs. 2 und Abs. 4, § 4 Abs. 5, § 5 (hinsichtlich der Änderungen durch Z 3, 5 und 7), § 6 Abs. 1 und Abs. 2 sowie § 7 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 5 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 100/2018 treten mit 1. Jänner 2020 in Kraft.

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