§ 4 DLG

Stand der Gesetzgebung: 26.12.2025

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Stand der Gesetzgebung: 26.12.2025
In Kraft seit : 22.11.2011
§ 4 Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften
Den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes widersprechende Regelungen, die auf Gemeinschaftsrecht beruhen und spezifische Aspekte der Aufnahme oder Ausübung einer Dienstleistung in bestimmten Berufen oder Bereichen regeln, gehen diesem Bundesgesetz vor.

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