§ 4 DAG

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025

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Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025
In Kraft seit : 01.01.2006
§ 4 Verweisungen
Soweit in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen des ASVG und B-KUVG verwiesen wird, sind diese in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.

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