§ 12 DA-G

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025

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Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025
In Kraft seit : 10.09.2021
§ 12 Direktor
Der Direktor bzw. die Direktorin leitet die Diplomatische Akademie. Er bzw. sie wird von einem stellvertretenden Direktor bzw. einer stellvertretenden Direktorin unterstützt und vertreten.

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