§ 14 CSG

Stand der Gesetzgebung: 26.12.2025

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Stand der Gesetzgebung: 26.12.2025
In Kraft seit : 01.08.1996
§ 14 Übergangsbestimmung
Vor dem 1. Juli 1997 gebaute Container müssen den Vorschriften dieses Gesetzes ab dem 1. Juli 1998 entsprechen. Auf zugelassene Container ist dieses Bundesgesetz ab seinem Inkrafttreten anzuwenden.

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