§ 29 CHEMG 1996

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025

Kategorie:

II. Abschnitt Besondere Bestimmungen über die Umweltverträglichkeit von verbrauchsintensiven Produkten
Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025
In Kraft seit : 23.12.2020
§ 29 Detergenzien (Wasch- und Reinigungsmittel)
Die Bundesministerin bzw. der Bundesminister für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie ist die in Österreich für die Vollziehung der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über Detergenzien, ABl. Nr. L 104 vom 8.4.2004 S. 1, zuständige Behörde.

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