§ 5 CFPG

Stand der Gesetzgebung: 28.12.2025

Kategorie:

Stand der Gesetzgebung: 28.12.2025
In Kraft seit : 15.05.2020
§ 5 Datenschutz
Auf die im Zuge einer Prüfung nach diesem Bundesgesetz verarbeiteten Daten sind §§ 48d bis 48i BAO sinngemäß anzuwenden.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte