§ 1 BVWGG

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025

Kategorie:

1. Hauptstück Organisation des Bundesverwaltungsgerichtes 1. Abschnitt Sitz und Zusammensetzung des Bundesverwaltungsgerichtes
Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025
In Kraft seit : 01.01.2014
§ 1 Sitz und Außenstellen
(1) Das Bundesverwaltungsgericht hat seinen Sitz in Wien.
(2) Das Bundesverwaltungsgericht hat Außenstellen in Graz, Innsbruck und Linz.

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