§ 1 BVERGGKONZ 2018
Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025
Kategorie:
1. Teil Verfahren zur Vergabe von Konzessionsverträgen 1. Hauptstück Regelungsgegenstand und BegriffsbestimmungenStand der Gesetzgebung: 27.12.2025
In Kraft seit : 21.08.2018
§ 1 Regelungsgegenstand
Dieses Bundesgesetz regelt insbesondere
- 1. die Verfahren zur Vergabe von Konzessionsverträgen (Bau- oder Dienstleistungskonzessionen) durch Auftraggeber (Konzessionsvergabeverfahren),
- 2. den Rechtsschutz im Zusammenhang mit Konzessionsvergabeverfahren im Sinne der Z 1, die in den Vollziehungsbereich des Bundes fallen (2. Teil), sowie
- 3. die Vorgangsweise im Zusammenhang mit der außerstaatlichen Kontrolle von Konzessionsvergabeverfahren sowie bestimmte zivilrechtliche Konsequenzen (3. Teil).
