§ 63 BVERGG 2018

Stand der Gesetzgebung: 28.12.2025

Kategorie:

3. Unterabschnitt Besondere Bekanntmachungsbestimmungen für den Unterschwellenbereich
Stand der Gesetzgebung: 28.12.2025
In Kraft seit : 21.08.2018
§ 63 Arten der Bekanntmachung
Eine Bekanntmachung in Österreich hat elektronisch entweder durch eine Bekanntmachung von Aufträgen bzw. Wettbewerben oder durch eine Bekanntmachung im Wege einer Vorinformation gemäß § 65 Abs. 2 oder 3 zu erfolgen.

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