ANL. 17 BVERGG 2018

Stand der Gesetzgebung: 28.12.2025

Kategorie:

Dienstleistungsaufträge, die gemäß den §§ 152 Abs. 1 oder 313 Abs. 1 partizipatorischen Organisationen vorbehalten werden können
Stand der Gesetzgebung: 28.12.2025
In Kraft seit : 21.08.2018
Anl. 17
Anhang XVII

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte