ANL. 12 BVERGG 2018

Stand der Gesetzgebung: 28.12.2025

Kategorie:

Unionsrechtlich vorgeschriebene Modelle der Lebenszykluskostenrechnung gemäß § 92 Abs. 4 und § 263 Abs. 4
Stand der Gesetzgebung: 28.12.2025
In Kraft seit : 21.08.2018
Anl. 12
Anhang XII

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