ANL. 1 BVERGG 2018

Stand der Gesetzgebung: 28.12.2025

Kategorie:

Verzeichnis der Tätigkeiten entsprechend der Allgemeinen Systematik der Wirtschaftszweige gemäß § 5 Z 1 bzw. § 177
Stand der Gesetzgebung: 28.12.2025
In Kraft seit : 21.08.2018
Anl. 1
Anhang I
Bei unterschiedlichen Auslegungen zwischen CPV und NACE gilt die CPVNomenklatur.
Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 betreffend die statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft, ABl. Nr. L 293 vom 24.10.1990 S. 1, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1893/2006, ABl. Nr. L 393 vom 30.12.2006 S. 1.

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