§ 41 BUAG

Stand der Gesetzgebung: 07.11.2025

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Stand der Gesetzgebung: 07.11.2025
In Kraft seit : 01.07.1993
§ 41 Vollziehung
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes sind betraut:
1. hinsichtlich der §§ 12 und 28 Abs. 1 der Bundesminister für Justiz,
2. im übrigen der Bundesminister für Arbeit und Soziales.

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