§ 18M BTHPG

Stand der Gesetzgebung: 28.12.2025

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Stand der Gesetzgebung: 28.12.2025
In Kraft seit : 01.08.2007
§ 18m Übergangsbestimmungen zur Novelle BGBl. I Nr. 53/2007
§ 5b Abs. 2a gilt auch für Personen, die am 30. Juni 2007 Anspruch auf wiederkehrende Leistungen nach diesem Bundesgesetz haben.

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