§ 50 BSVG

Stand der Gesetzgebung: 07.11.2025

Kategorie:

ZWEITER TEIL Leistungen ABSCHNITT I Allgemeine Bestimmungen über Leistungsansprüche
Stand der Gesetzgebung: 07.11.2025
In Kraft seit : 01.01.1999
§ 50 Entstehen der Leistungsansprüche
Die Ansprüche auf die Leistungen aus der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung entstehen in dem Zeitpunkt, in dem die hiefür vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt werden.

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