§ 48 BSVG

Stand der Gesetzgebung: 07.11.2025

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Stand der Gesetzgebung: 07.11.2025
In Kraft seit : 01.07.1993
§ 48 Anpassung der Leistung von Amts wegen
Die Anpassung der Leistungen gemäß § 46 ist Von Amts wegen vorzunehmen.

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