§ 352 BSVG

Stand der Gesetzgebung: 10.11.2025

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Stand der Gesetzgebung: 10.11.2025
In Kraft seit : 14.08.2015
§ 352 Schlussbestimmungen zu Art. 4 des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 113/2015
(1) § 92 Abs. 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 113/2015 tritt mit 1. Jänner 2016 in Kraft.
(2) Die Landesgesetzgebung hat die Ausführungsbestimmungen zu § 92 Abs. 2 innerhalb von sechs Monaten zu erlassen.

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