§ 253 BSVG

Stand der Gesetzgebung: 07.11.2025

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Stand der Gesetzgebung: 07.11.2025
In Kraft seit : 01.08.1998
§ 253 Schlußbestimmung zu Art. VIII des Sozialrechts-Änderungsgesetzes 1995, BGBl. Nr. 832
§ 252 Abs. 4 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 832/1995 tritt am 1. Jänner 1996 in Kraft.

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