§ 250 BSVG

Stand der Gesetzgebung: 08.11.2025

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Stand der Gesetzgebung: 08.11.2025
In Kraft seit : 01.08.1998
§ 250 Schlußbestimmungen zu Art. VII des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes, BGBl. Nr. 450/1994
(1) Die §§ 67 Abs. 1 Z 4, 90a, 91 Z 2 erster Satz, 148 Z 1 und 241 Abs. 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 450/1994 treten am 1. Juli 1994 in Kraft.
(2) § 90a in der ab 1. Juli 1994 geltenden Fassung ist nur auf Leistungsfälle anzuwenden, bei denen der Beginn der Anstaltspflege nach dem 30. Juni 1994 liegt.

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