§ 1 BSVG

Stand der Gesetzgebung: 07.11.2025

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ERSTER TEIL Allgemeine Bestimmungen ABSCHNITT I
Stand der Gesetzgebung: 07.11.2025
In Kraft seit : 01.01.1979
§ 1 Geltungsbereich
Dieses Bundesgesetz regelt die Kranken- und die Pensionsversicherung sowie die Unfallversicherung der im Inland in der Land- und Forstwirtschaft selbständig Erwerbstätigen und ihrer mittätigen Angehörigen, sowie die Krankenversicherung der Bezieher einer Pension (Übergangspension) aus der Pensionsversicherung nach diesem Bundesgesetz.

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