§ 5D BSTG

Stand der Gesetzgebung: 07.11.2025

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Stand der Gesetzgebung: 07.11.2025
In Kraft seit : 28.07.2022
§ 5d Verordnungsermächtigungen
Die Bundesministerin bzw. der Bundesminister für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie hat durch Verordnung nähere Bestimmungen zu erlassen über
1. Ablauf und maßgebliche Elemente und Aspekte der Folgenabschätzung hinsichtlich der Straßenverkehrssicherheit,
2. Ablauf und maßgebliche Kriterien des Straßenverkehrssicherheitsaudits,
3. Ablauf und maßgebliche Aspekte der Straßenverkehrssicherheitsbewertung des in Betrieb befindlichen Straßennetzes und Art der Veröffentlichung von Straßenabschnitten mit hoher Unfallhäufigkeit,
4. Ablauf und maßgebliche Aspekte der Straßenverkehrssicherheitsüberprüfungen,
5. die erforderliche fachliche Qualifikation der Straßenverkehrssicherheitsgutachter und
6. Inhalte und Umfang der Lehrgänge für Straßenverkehrssicherheitsgutachter gemäß § 5a Abs. 5 und § 5c Abs. 3 und 4.

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