§ 16 BSTFG 2015

Stand der Gesetzgebung: 28.12.2025

Kategorie:

3. Abschnitt Organe
Stand der Gesetzgebung: 28.12.2025
In Kraft seit : 01.01.2016
§ 16 Allgemeines
Organe der Stiftung oder des Fonds sind insbesondere:
1. der Stiftungs- oder Fondsvorstand (§ 17),
2. die Rechnungsprüfer (§ 18),
3. der Stiftungs- oder Fondsprüfer (§ 19) und
4. das Aufsichtsorgan (§ 21).

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