§ 17 BSEOG

Stand der Gesetzgebung: 28.12.2025

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Stand der Gesetzgebung: 28.12.2025
In Kraft seit : 21.08.1998
§ 17 Personenbezogene Bezeichnungen
Bei den in diesem Bundesgesetz verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen (zB Geschäftsführer) gilt die gewählte Form für beide Geschlechter.

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