ART. 3 § 25 BRZ

Stand der Gesetzgebung: 09.11.2025

Kategorie:

Änderung des Heeresgebührengesetzes 1992
Stand der Gesetzgebung: 09.11.2025
In Kraft seit : 25.07.1997
Art. 3 § 25
Das Heeresgebührengesetz 1992, BGBl. Nr. 422, wird wie folgt geändert:

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