ART. 3 § 34

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025

Kategorie:

Änderung des Militärberufsförderungsgesetzes
Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025
In Kraft seit : 01.01.1997
Art. 3 § 34
 Das Militärberufsförderungsgesetz, BGBl. Nr. 524/1994, wird wie folgt geändert:

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