ART. 3 § 32

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025

Kategorie:

Änderung des Kriegsopferfondsgesetzes
Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025
In Kraft seit : 01.01.1997
Art. 3 § 32
Das Kriegsopferfondsgesetz, BGBl. Nr. 217/1960, wird wie folgt geändert:

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