ART. 3 § 28

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025

Kategorie:

Änderung des Ehrengaben- und Hilfsfondsgesetzes
Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025
In Kraft seit : 01.01.1997
Art. 3 § 28
Das Ehrengaben- und Hilfsfondsgesetz, BGBl. Nr. 197/1988, wird wie folgt geändert:

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