ART. 3 § 26

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025

Kategorie:

Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes
Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025
In Kraft seit : 01.01.1997
Art. 3 § 26
Das Gerichtsorganisationsgesetz 1896, RGBl. Nr. 217/1896, wird wie folgt geändert:

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