ART. 3 § 23

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025

Kategorie:

Änderung des Grundbuchumstellungsgesetzes
Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025
In Kraft seit : 01.01.1997
Art. 3 § 23
Das Grundbuchumstellungsgesetz, BGBl. Nr. 550/1980, wird wie folgt geändert:

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