ART. 3 § 22

Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025

Kategorie:

Änderung des Bankwesengesetzes
Stand der Gesetzgebung: 27.12.2025
In Kraft seit : 01.01.1997
Art. 3 § 22
Das Bankwesengesetz, BGBl. Nr. 532/1993, wird wie folgt geändert:

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte

Liste der Anwälte